und T.________ in Interlaken drei Diebstähle in bandenmässigem Zusammenwirken begangen haben. So soll er gemeinsam mit den beiden Mittäterinnen um ca. 13.20 Uhr, in der Region P.________, aus der Umhängetasche von Q.________ Bargeld im Wert von CHF 880.00, entwendet haben (Ziff. 1.3). Um ca. 14.15 Uhr sei es ihm resp. den beiden anderen Beteiligten gelungen, auf der R________brücke, W________strasse, aus der Hosentasche von C.________ das Portemonnaie inkl. Inhalt (Deliktsbetrag CHF 1‘985.00), zu entwenden (Ziff. 1.9). In der Zeitspanne zwischen 15.00 und 17.00 Uhr habe er am L________weg, X.___