III. Sachverhalt und Beweiswürdigung 9. Ausgangslage / Vorwurf gemäss Anklage (Strafbefehl) Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl (pag.323), der vorliegend als Anklage dient, bandenmässiger Diebstahl in zehn Fällen vorgeworfen. Für sieben der vorgeworfenen Diebstähle erfolgten Freisprüche, welche wie aufgezeigt bereits in Rechtskraft erwachsen sind. Gemäss den verbleibenden Vorwürfen soll der Beschuldigte am 17. August 2016 gemeinsam mit U.________ und T.________ in Interlaken drei Diebstähle in bandenmässigem Zusammenwirken begangen haben.