7 chend ist darauf im Rahmen der Beweiswürdigung einzugehen. Erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt aufgrund der ihr vorliegenden Beweismittel als erwiesen, ist damit auch dargetan, dass Art. 10 Abs. 3 StPO bzw. die Unschuldsvermutung nicht verletzt sind.