5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Infolge der beschränkten (Anschluss-)Berufungen der Parteien sind die Freisprüche betreffend bandenmässigen Diebstahls in sieben Fällen und die damit einhergehenden Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 403, Ziff. I.) sowie die Abweisung der Zivilklage der Privatklägerin D.________ (pag. 404, Ziff. III 2.) des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs in Rechtskraft erwachsen. Durch die Kammer zu überprüfen sind damit folgende weitere Punkte des erstinstanzlichen Urteisdispositivs: Schuldspruch in drei Fällen wegen bandenmässigen Diebstahls inkl. Sanktion und Kosten-/Entschädigungspunkt (Ziff.