3 4. Die Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen; 5. Dem Beschuldigten sei eine Entschädigung im Umfange der angefallenen Verteidigungskosten gemäss einzureichender Kostennote zuzusprechen; 6. Es sei die Zustimmung zur Löschung des erstellten erkennungsdienstlichen Daten sowie des DNA-Profils zu erteilen; 7. Die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft sei abzuweisen; 8. Die Zivilklagen seien abzuweisen; - unter Kosten und Entschädigungsfolgen -