1.3); 2. am 17.08.2016 in 3800 Interlaken, R________brücke, z.N. C.________ (Deliktsbetrag ca. CHF 1‘985.00; AKS Ziff. 1.9); 3. am 17.08.2016 in 3800 Interlaken, L________weg, z.N. S.________ (Deliktsbetrag ca. CHF 240.00; AKS Ziff. 1.8); und verurteilte ihn zu einem Freiheitsentzug von 45 Tagen unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von einem Jahr, ohne Begleitperson, sowie zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten von CHF 350.00. Nach Anrechnung der ausgestandenen Haft von 39 Tagen verblieb eine Reststrafe von sechs Tagen.