A.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlung gegen das kantonale Hundegesetz, begangen am 16. Mai 2017 in Bern durch Verstoss gegen Hundehaltungsvorschriften (fehlende Kontrolle von Hunden im öffentlichen Raum und dadurch Gefährdung von Mensch und Tier), und in Anwendung der Art. 47, Art. 106 StGB; Art. 15 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 Hundegesetz; Art. 426 Abs. 1, Art. 428 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'800.00.