15 Höhe ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse wird dementsprechend auf 6 Tage festgesetzt (vgl. Art. 106 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1 KStrG). V. Kosten und Entschädigung