105, Z. 35–39) – eine solche Mitursache zu sehen, welche das Verhalten der Hundehalterin als adäquat kausale Ursache zu verdrängen vermochte. Vielmehr war gerade die durch das vorwerfbare Unterlassen der Beschuldigten herbeigeführte Stresssituation beim Hund der Grund dafür, dass der Zeuge das Tier zu beruhigen versuchte und in den Schatten bringen wollte (vgl. pag. 105, Z. 31 ff.). Das un-