Wegen des erheblichen Personenandrangs, welcher der Beschuldigten, die selber die Generalversammlung besuchte, bestens bekannt war, lag die Möglichkeit, dass der Hund insbesondere durch nahe vorbeilaufende Passanten gestresst und im Verhalten aggressiver würde, sehr nahe. Wie bereits erwähnt, konnte die Beschuldigte auch nicht davon ausgehen, dass der Hund bereits von weitem zu sehen war. Es war aufgrund der örtlichen Verhältnisse durchaus damit zu rechnen, dass das Tier von wenig achtsamen, etwa zwischen Fahrzeugen hervortretenden Personen unbemerkt blieb.