Insbesondere neigen sie in fremder Umgebung zu Schreckhaftigkeit und können damit zur Gefahr für Menschen und Tiere werden (vgl. RICHNER, a.a.O., S. 142), erst recht wenn sie sich dort mit einer Vielzahl fremder Personen konfrontiert sehen. Die kleine Grünfläche, auf der die Beschuldigte den Hund am Baum festband, war zwar nicht als Gehweg gedacht. Wegen des erheblichen Personenandrangs, welcher der Beschuldigten, die selber die Generalversammlung besuchte, bestens bekannt war, lag die Möglichkeit, dass der Hund insbesondere durch nahe vorbeilaufende Passanten gestresst und im Verhalten aggressiver würde, sehr nahe.