Dies mag je nach Hund an Stellen, an denen kaum mit anderen Menschen oder Tieren zu rechnen ist oder die speziell dafür vorgesehen, ausgerüstet und gekennzeichnet sind (zu denken ist hier etwa an die erwähnte Situation vor einem Geschäft oder Einkaufszentrum), für eine wirksame Kontrolle des Hundes ausreichen. Anders gestaltet sich die Situation vorliegend, wo der Hund an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle auf dem belebten Vorplatz eines Kongressgebäudes kurz vor Beginn einer Generalversammlung mit rund 2'000 erwarteten Aktionärinnen und Aktionären (vgl. pag.