7 deutet auch seine Aussage hin, er habe nicht viele Leute in seiner Umgebung wahrgenommen (pag. 101, Z. 30 f.). In diesem Zeitpunkt muss das Personenaufkommen erheblich gewesen sein. Zeuge F.________ sagte nämlich glaubhaft aus, es seien rund 2'000 Aktionäre an der Aktionärsversammlung gewesen (pag. 107, Z. 3). Weiter äusserte sich der Zeuge wie folgt (pag. 107, Z. 3–7): «Ein grosser Teil der Personen ist also vor diesem Baum durchgelaufen. Ein Teil lief durch die Autos wo eben auch Herr C.________ hervorgekommen ist. Es war also recht belebt.