88) und dann auch an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung das Auftauchen des Hundes als ein für ihn überraschendes Ereignis geschildert (pag. 100, Z. 35 f.: «Wo ich auf die Gruppe zulaufe, kommt mir plötzlich der Hund entgegen.»; pag. 101, Z. 25: «Aus dieser Gruppe kam ja dann der Hund.»). Auch die angeblich wahrgenommene Zugehörigkeit des Tiers zur Personengruppe hat er direkt danach relativiert, indem er angegeben hat, keinen Besitzer und auch sonst niemanden gesehen zu haben, der zum Hund geschaut hätte (pag. 8, Z. 57). Gestützt auf die verlässlichen und präzisen Aussagen von Zeuge F.________, welcher die Geschehnisse aufmerksam beobachtete, ist davon auszugehen, dass der Hund die