___ angefallen. Dabei ging die Vorinstanz davon aus, dass Herr C.________ den Hund zuvor nicht bewusst wahrgenommen hatte. Es sei zu mehreren Hundebissen zum Nachteil von Herr C.________ gekommen; in der Folge dann auch zum Nachteil von F.________, als dieser versucht habe, mit dem linken Bein das Tier von Herr C.________ abzuhalten (pag. 140 und 144 f., S. 21 und S. 25 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).