7. Vorwurf gemäss Strafbefehl und Beweisergebnis der Vorinstanz Dem Beschuldigten wird gemäss dem Strafbefehl vom 13. Juli 2017 folgender Sachverhalt zur Last gelegt, der sich am 16. Mai 2017 um ca. 16:30 Uhr in Bern zugetragen haben soll (pag. 18): A.________ leinte ihren Hund D.________ (Hundename) [Appenzeller Sennenhund Mischling] zum obgenannten Zeitpunkt an einen Baum auf dem Vorplatz der Expo Bern. Sie liess den Hund D.________(Hundename) über eine längere Zeitdauer unbeaufsichtigt zurück.