Damit sei die Beschuldigte ihrer Verantwortung als Hundehalterin, die Tiere so zu erziehen, zu sozialisieren, zu führen und zu beaufsichtigen, dass sie Mitmenschen oder andere Tiere nicht beeinträchtigten oder gefährden würden, nicht nachgekommen. Nicht ausdrücklich erwähnt wird, wieso die Beschuldigte konkret mit Personen (oder Tieren) und deren Gefährdung (oder Belästigung) hätte rechnen können und allenfalls müssen. Mit der Umschreibung der Örtlichkeit – dem Vorplatz des Kongressgebäudes auf einem Messegelände und dem Hinweis auf die nahen Parkplätze – enthält die Anklageschrift aber die tatsächlichen Elemente, aus denen auf erhebliches