Im zweiten Satz umschreibt die Anklageschrift, dass daraufhin Herr C.________, der in der Nähe sein Fahrzeug parkiert gehabt habe, auf der Suche nach einem Ticketautomaten vom Hund in die Arme und den linken Oberschenkel gebissen worden sei. Damit sei die Beschuldigte ihrer Verantwortung als Hundehalterin, die Tiere so zu erziehen, zu sozialisieren, zu führen und zu beaufsichtigen, dass sie Mitmenschen oder andere Tiere nicht beeinträchtigten oder gefährden würden, nicht nachgekommen.