356 Abs. 1 StPO) vom 13. Juli 2017 (vgl. E. 7 unten) ergibt sich der gegen die Beschuldigte erhobene Vorwurf in tatsächlicher Hinsicht hinreichend klar. Ihr wird vorgeworfen, ihren Hund auf dem Vorplatz des Kongressgebäudes auf dem Gelände der Expo Bern an einen Baum angeleint und den Hund über eine längere Zeitdauer unbeaufsichtigt zurückgelassen zu haben. Im zweiten Satz umschreibt die Anklageschrift, dass daraufhin Herr C.________, der in der Nähe sein Fahrzeug parkiert gehabt habe, auf der Suche nach einem Ticketautomaten vom Hund in die Arme und den linken Oberschenkel gebissen worden sei.