nachfolgend: Vorinstanz) die Beschuldigte/Berufungsführerin A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der Widerhandlung gegen das kantonale Hundegesetz, begangen am 16. Mai 2017 in Bern durch Verstoss gegen die Pflichten des Hundehalters (fehlende Kontrolle von Hunden im öffentlichen Raum und dadurch Gefährdung von Mensch und Tier), schuldig und verurteilte sie in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 6 Tage, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'800.00 (pag. 116 ff.).