des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren, begangen am 9.6.2016 in Bern; und in Anwendung der Art. 47, 106, 323 Ziff. 1 aStGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 950.00. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland