12. Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren (Art. 323 Ziff. 1 aStGB) 12.1 Ausführungen der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ argumentiert, vorliegend sei bereits ein Pfändungsprotokoll erstellt worden. Angeklagt sei jedoch Ungehorsam des Schuldners im Betrei- bungs- und Konkursverfahren nach Art. 323 Ziff. 1 aStGB. Diese Bestimmung sei nur bis und mit Aufnahme des Pfändungsprotokolls anwendbar. Danach gelange bei Ungehorsam ausschliesslich Art. 292 aStGB zur Anwendung. Für die Strafbarkeit nach Art. 292 aStGB müsse in der Vorladung ein konkreter Hinweis auf die Gesetzesbestimmung vorhanden sein.