11 Des Weiteren befinden sich zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts insbesondere die folgenden Beweismittel in den Akten: der Anzeigerapport vom 16.6.2016 (pag. 1), der Auftrag des Betreibungsamtes Bern-Mittelland zur polizeilichen Vorführung vom 13.6.2016 (pag. 2), die Einladung zur Vorsprache beim Betreibungsamt Bern-Mittelland vom 16.6.2016 (pag. 3), die Einsprachen des Beschuldigten vom 12.7.2016 und 5.8.2016 (pag. 6; pag. 14), die Vorladung zur Pfändung vom 25.5.2016 inkl. Zustellnachweis (pag.