, vom 07. Februar 2018, Dispositiv I 1 und 2 dahingehend abzuändern, dass „A.________ wird vom Vorwurf des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren, angeblich begangen am 09.06.2016 in Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 2‘052.65 (Honorar, Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 850.00 und Auslagen von CHF 100.00, insgesamt bestimmt auf CHF 950.00 an den Kanton Bern, von Schuld und Strafe freigesprochen.“