_ wird wegen eines Verstosses gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eingestellt, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 2‘052.65 (Honorar, Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, unter Auferlegung der anteiligen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 850.00 und Auslagen von CHF 100.00, insgesamt bestimmt auf CHF 950.00 an den Kanton Bern.“