4.2 Antrag auf Ablehnung der erstinstanzlichen Gerichtspräsidentin wegen der Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, den angeklagten Sachverhalt zu präzisieren Rechtsanwalt B.________ brachte am 7.3.2018 und am 10.4.2018 vor, Gerichtspräsidentin C.________ habe mit Verfügung vom 9.11.2017 die Staatsanwaltschaft zur Präzisierung des Sachverhalts im Strafbefehl aufgefordert. Damit habe sie die Rolle der Staatsanwaltschaft übernommen und aktiv darauf hingewirkt, dass eine ordentliche Anklage vorliege. Dies sei mit Verweis auf das Urteil Karelin gegen Russland (Ziff.