Karelin v. Russia vom 20.9.2016 Nr. 926/08; Mikhaylova v. Ukraine vom 6.3.2018 Nr. 10644/08) sei nicht entscheidend, ob eine gesetzliche Grundlage für die Abwesenheit der Staatsanwaltschaft bestehe, sondern einzig die Tatsache, dass ein Gericht bei Nichterscheinen der Staatsanwaltschaft die Rolle der Anklage übernehme und dadurch den Eindruck der Parteilichkeit erwecke (pag. 188; pag. 199 f.; pag. 217 f.; pag. 225). Im Übrigen ist Rechtsanwalt B.________ entgegen den Ausführungen der Vorinstanz (pag. 168, S. 8 der Urteilsbegründung) der Ansicht, die obgenannte Rüge sei nicht verspätet gewesen.