4. Formelle Rügen der Verteidigung 4.1 Antrag auf Ablehnung der erstinstanzlichen Gerichtspräsidentin wegen Abwesenheit der Staatsanwaltschaft in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung Mit den Schreiben vom 7.3.2018, 20.3.2018, 16.4.2018 und in der Berufungserklärung vom 10.4.2018 lehnte Rechtsanwalt B.________ das erstinstanzliche Gericht bzw. Gerichtspräsidentin C.________ wegen eines Verstosses gegen Art. 6 EMRK ab. Er begründete sein Begehren damit, dass die erstinstanzliche Verhandlung ohne die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft durchgeführt worden sei. Damit habe kein kontradiktorisches Verfahren stattgefunden.