_ mit, er sei durch den Grossen Rat des Kantons Bern am 22.11.2017 als ordentlicher Richter an das Obergericht des Kantons Bern gewählt worden. Seit dem 1.3.2018 sei er in dieser Funktion für die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern tätig. Rechtsanwalt B.________ wurde aufgefordert, innert Frist mitzuteilen, ob er unter diesen Umständen am Ausstandsgesuch festhalte (pag. 198). Rechtsanwalt B.________ reichte hierzu innert Frist keine Stellungnahme ein. Am 20.3.2018 rügte er einen weiteren Verstoss gegen Art.