3. Ausstandsgesuche Am 12.3.2018 lehnte Rechtsanwalt B.________ die Einsetzung von Oberrichter Gerber wegen eines Verstosses gegen Art. 6 EMRK ab. Zur Begründung führte er zusammengefasst aus, der Verfahrensleiter sei Gerichtspräsident beim Regionalgericht Bern-Mittelland, weshalb er nicht als Ersatzrichter im oberinstanzlichen Verfahren eingesetzt werde dürfe (pag. 196). Mit Schreiben vom 16.3.2018 teilte Oberrichter Gerber Rechtsanwalt B.________ mit, er sei durch den Grossen Rat des Kantons Bern am 22.11.2017 als ordentlicher Richter an das Obergericht des Kantons Bern gewählt worden.