2 Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der anteiligen Verfahrenskosten an den Kanton Bern. Der Beschuldigte sei im Übrigen freizusprechen vom Vorwurf des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren, angeblich begangen am 9.6.2016 in Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteiligen Verfahrenskosten an den Kanton Bern (pag.