2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 7.2.2018 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 7.2.2018 formund fristgerecht die Berufung an (pag. 178). Mit Berufungserklärung vom 7.3.2018 erklärte Rechtsanwalt B.________ die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom 7.2.2018. Er beantragte, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten sei wegen eines Verstosses gegen Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101; vgl. Ausführungen unter Ziff. 4.1 ff. hiernach) einzustellen, unter