1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 7.2.2018 Folgendes (pag. 157 ff.): I. A.________ wird schuldig erklärt: des Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren, begangen am 09.06.2016 in Bern und in Anwendung der Art. 47, 106, 323 Ziff. 1 StGB, Art. 426 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt.