3. Die POM hat dem Beschwerdeführer für seine Anwaltskosten im oberinstanzlichen Beschwerdeverfahren eine Entschädigung auszurichten. Diese wird nach Eingang der Kostennote von Rechtsanwalt B.________ festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat Mitzuteilen: - der Justizvollzugsanstalt D.________, Direktion - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste