Dies, obwohl gestützt auf die Akten auch andere, den Beschwerdeführer weniger belastende Abläufe vorstellbar sind. Zu denken ist dabei in erster Linie an die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Version, nach welcher er Frau E.________ nicht gedroht, sondern ihr lediglich (gegen sie gerichtete) rechtliche Schritte in Aussicht gestellt habe. Für eine derartige Interpretation spricht zunächst, dass mit der Aussage, jemand werde auch dran kommen, ein Bezugspunkt zu einem früheren Geschehnis gesetzt wird. Passend dazu gaben sowohl der Beschwerdeführer, als auch Frau E._____