83) ergänzend verwiesen wird, zutreffend vorbringt, fehlen weitere Angaben zum Kontext, in welchem der Beschwerdeführer seine angebliche Äusserung gemacht haben soll. Nach Ansicht der Kammer wäre dies für die Beurteilung des Gehalts der Aussage aber unabdingbar, da sie für sich alleine stehend einer Vielzahl von Interpretationen zugänglich ist.