__ festgehaltenen – Gegendarstellung, wonach er von Frau E.________ lediglich eine schriftliche Bestätigung der neu erlassenen Weisung verlangt und ihr den Beizug seines Anwalts in Aussicht gestellt, ihr jedoch nicht gedroht habe. Wie die Generalstaatsanwaltschaft, auf deren Ausführungen (amtliche Akten SK 18 82, pag. 83) ergänzend verwiesen wird, zutreffend vorbringt, fehlen weitere Angaben zum Kontext, in welchem der Beschwerdeführer seine angebliche Äusserung gemacht haben soll.