_ ihrerseits über eine neue Weisung, nach welcher bei der Arbeit in der Sattlerei nur noch Deutsch gesprochen werden dürfe. Dies stiess bei den Insassen auf grosses Unverständnis. Daraufhin soll der Beschwerdeführer gegenüber Frau E.________ die Äusserung «sie werde auch noch dran kommen» gemacht und ihr damit – immer gemäss Disziplinarrapport (amtliche Akten POM, pag. 22) – gedroht haben. Der Beschwerdeführer bestreitet, eine Drohung ausgesprochen zu haben.