6. Am 6. März 2018 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der POM und stellte dabei folgenden Antrag (amtliche Akten SK 18 82, pag. 1 ff.): Der Entscheid vom 1. Februar 2018 der POM [sei] aufzuheben. Eventuell: Die Angelegenheit sei zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurück zu weisen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -