Gegenstand Beschwerde gegen den Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 1. Februar 2018 (2017.POM.110) Erwägungen: I. Prozessgeschichte 1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) befand sich zum Zeitpunkt der vorliegend zur Diskussion stehenden Disziplinarmassnahme im vorzeitigen Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt D.________ (nachfolgend: JVA D.________). 2. Die JVA D.________ erliess am 3. Februar 2017 eine Disziplinarverfügung, die als Massnahme acht Tage Arrest vorsah (amtliche Akten 2017.POM.110, pag. 1 ff.). Diesen Arrest trat der Beschwerdeführer gleichentags an.