3. Die Zustimmung zur Löschung der über C.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 1/Berufungsführer 1, a.v.d Rechtsanwalt B.________ - dem Beschuldigten 4/Berufungsführer 3, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - dem Straf- und Zivilkläger 1, v.d. Rechtsanwalt F.________ - dem Straf- und Zivilkläger 2 - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern