38 Gestützt auf das bereits unter Ziff. 15.6 Gesagte muss C.________ eine ungünstige Legalprognose gestellt werden. In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz (pag. 3239, S. 85 der Urteilsbegründung) ist die bedingte Entlassung von C.________ zu widerrufen und er ist für die Reststrafe von 2 Jahren und 2 Monaten in den Strafvollzug zurückzuversetzen. 15.8 Zur Gesamtstrafenbildung