Urteil im Faszikel „Aktenedition“). Mit Verfügung vom 22.05.2015 des Office d’application des peines et mesures des Kantons Neuenburg wurde C.________ per 24.05.2014 mit einer Probezeit und Reststrafe von zwei Jahren und zwei Monaten bedingt aus dem Strafvollzug entlassen (pag. 2923; Verfügung im Faszikel „Aktenedition“). Die Vorstrafen und die Tatsache, dass C.________ während laufender Probezeit erneut delinquiert hat, sind straferhöhend zu werten.