_ hielt sich nach den beiden Einreisen jeweils illegal in der Schweiz auf. In subjektiver Hinsicht handelte C.________ vorsätzlich und aus rein egoistischen Motiven. Entgegen den Behauptungen der Verteidigung kann keine Rede davon sein, C.________ habe nur aus familiären Gründen gegen das Einreiseverbot ver-