Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden) C.________ handelte mit direktem Vorsatz und aus rein egoistischen Motiven. Er wollte die Schulden, die Q.________ bei ihm hatte, bei dessen nicht involvierten Vater eintreiben. Die Tat wäre zweifellos vermeidbar gewesen. Insgesamt bleibt es damit bei einem leichten bis mittleren Verschulden. Die Kammer erachtet – mit Blick auf den Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe – eine Strafe von 12 Monaten als verschuldensangemessen. 15.2.3 Verschuldensunabhängige Tatkomponente Die Tatbegehung blieb auch bei G.________ im Versuchsstadium. Umgehend nach der Tat wandte sich G.__