- Schliesslich wurde A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 21.06.2012 u.a. wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer (Zusatz-) Freiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt (pag. 2616 f.).