Mit Urteil des Kantonsgerichts Jura vom 01.10.2010 wurde A.________ sodann u.a. wegen Raubs, Diebstahls, Sachbeschädigung und Brandstiftung zu einer Freiheitstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt (pag. 2615). - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 12.03.2012 wurde A.________ weiter u.a. wegen (teilweise versuchten) gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Hehlerei und (teilweise qualifizierter) Sachbeschädigung zu sechs Monaten (Zusatz-)Freiheitsstrafe verurteilt (pag. 2615 f.). - Schliesslich wurde A.___