Er wurde am 1.10.2010 durch das tribunal cantonal du Jura Porrentruy u.a. wegen Raubes, Brandstiftung, Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Zudem wurde er u.a. wegen gewerbs- und bandenmässigen Einbruchsdiebstahls am 12.3.2012 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu einer Freiheitstrafe von 6 Monaten und am 21.6.2012 von der Staatsanwaltschaft Frauenfeld zu einer Freiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt (pag. 3679 ff.). A.________ wurde folglich bereits mehrfach zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.