BGE 134 IV 82 E. 4.1; vgl. zum Ganzen vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1246/2015 vom 9. März 2016, E. 1.2.2). A.________ ist dreifach vorbestraft. Er wurde am 1.10.2010 durch das tribunal cantonal du Jura Porrentruy u.a. wegen Raubes, Brandstiftung, Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.