_ eine hohe kriminelle Energie. Nach dem Gesagten ist von einem gerade noch leichten objektiven Tatverschulden auszugehen. 14.4.2 Subjektive Tatschwere (subjektives Tatverschulden) A.________ handelte direktvorsätzlich und aus rein egoistischen Motiven. Er wollte Macht ausüben und E.________ einschüchtern. Er wäre zweifellos in der Lage gewesen, sich rechtskonform zu verhalten. Die Kammer erachtet nach Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten eine Strafe von 4 Monaten als angemessen.